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Einzeltitel aus Musikwerken

Als Bühnenverlag vergeben wir Aufführungsrechte an musikalischen Werken, die vollständig aufgeführt werden und somit dem sogenannten "großen Recht" unterliegen. Einzeltitel sind jedoch Bestandteil des "kleinen Rechts" und werden von unterschiedlichen Musikverlagen verwaltet. Felix Bloch Erben ist nur in Einzelfällen für Einzeltitel aus den hier verzeichneten musikalischen Werken zuständig.

Bestellung von Einzeltiteln

Welcher Musikverlag für welchen Einzeltitel zuständig ist, lässt sich leicht über die GEMA herausfinden.

Die GEMA bietet auf ihren Internetseiten eine Repertoiresuche an, in der Sie bei Angabe des genauen Titels schnell zu den relevanten Ergebnissen kommen und u.a. den Verleger des Einzeltitels mit Kontaktadresse genannt bekommen.