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Amateurtheater

Stückauswahl

Auf unserer Internetseite können Sie sich über zahlreiche unserer Werke detailliert informieren.

Kurze Stückzusammenfassungen informieren Sie über den Inhalt der jeweiligen Werke. Hier finden Sie auch Besetzungsangaben und weitere Informationen zu den Autoren der Stücke.

Über die Detailsuche können Sie zudem komfortabel nach Besetzungen oder speziellen Stückgattungen suchen.

Sollten Sie noch weitergehende Informationen benötigen, so informieren wir Sie auch gerne telefonisch unter 030/313 90 28.

Bestellung von Ansichtsmaterialien

Wir senden Ihnen gern kostenlos Ansichtsmaterialien zu von Ihnen ausgewählten Werken zu.

Ob telefonisch oder über unsere Internetseite: Sie erhalten von uns kostenlos für eine Dauer von zwei Monaten Manuskripte von Schauspielstücken bzw. Textbuch und Klavierauszug sowie Hörbeispiele von musikalischen Werken per Post zugeschickt. Nach Ablauf der Leihfrist senden Sie uns bitte die Ansichtsmaterialien unter Angabe der Leihnummer zurück. Die Leihnummer finden Sie auf dem Lieferschein zu Ihrer Sendung.

Bestellbeschränkungen

Die maximale Bestellmenge ist auf fünf Werke begrenzt. Weitere Theaterstücke können erst nach Rücksendung der bereits bestellten Exemplare zugeschickt werden.

Kataloge und Broschüren sind generell zum Verbleib gedacht und unterliegen keinerlei Bestellbeschränkungen.

Einige Werke können von Amateurtheatern nicht bestellt werden, da für diese Theaterstücke keine Aufführungsrechte für Laienbühnen zur Verfügung stehen. Diese Werke sind auf unserer Internetseite gesondert gekennzeichnet.

Stücke, die noch nicht ur- oder erstaufgeführt sind, können ebenfalls nicht von Amateurtheatern bestellt oder aufgeführt werden.

Aufführungen von Theaterstücken / Kosten

Wenn Sie ein Theaterstück aus unserem Programm aufführen möchten, senden wir Ihnen einen Fragebogen zu, den Sie uns ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden müssen. Dieser Fragebogen dient als Grundlage für die Berechnung der Tantiemen, die pro Vorstellung fällig werden. Zusätzlich zu diesen Lizenzgebühren fällt bei jedem Stück noch eine Materialmietgebühr für die Dauer der Proben- und Aufführungsphase an.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen im Vorfeld keine pauschalen Auskünfte über die Lizenz- und Materialgebühren geben können, die bei einer Aufführung anfallen. Diese richten sich immer nach den von Ihnen im Fragebogen angegebenen Daten wie Anzahl der Zuschauer, Preis der Karten, Anzahl der Aufführungen etc.

Nach Rücksendung des Fragebogens erhalten Sie von uns einen Aufführungsvertrag über das entsprechende Werk. Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach Abschluss eines Aufführungsvertrags Aufführungen öffentlich ankündigen dürfen!

Textänderungen

Die von uns vertretenen Theaterstücke sind urheberrechtlich geschützt. Wir als Theaterverlag haben die Aufgabe, die Urheberrechte unserer Autoren zu wahren.

Aus diesem Grund unterliegen sämtliche Änderungen, die Sie an einem Text vornehmen möchten, der Genehmigungspflicht. Bitte klären Sie daher etwaige Änderungen rechtzeitig im Voraus schriftlich mit uns ab und legen Sie uns Ihre Textfassung vor.

Bitte beachten Sie zudem, dass Hinzufügungen von stückfremden Texten oder Musiknummern grundsätzlich nicht gestattet sind!

Informationen zum Urheberrechtsschutzgesetz

Aufführungsrecht für Amateur- und Laienspielgruppen, Theater AG's der Schulen

Das Urheberrecht schützt das "geistige Eigentum" des Autors/Komponisten und bedeutet eine werkgetreue Umsetzung von Text und Musik. Der Autor hat bei Verwendung seines Werkes einen gesetzlichen Anspruch auf Vergütung (Tantieme) und von daher sind Aufführungen (Voraufführungen, öffentliche Proben, Generalproben) melde- und gebührenpflichtig.

Änderungen, Kürzungen, Fremdtexteinfügungen, Rollenkürzungen bzw. -ergänzungen, auch (zusätzliche) Musik- oder Tanzeinlagen verfälschen das Urwerk und sind deshalb nicht gestattet, in Sonderfällen ggf. nur mit Prüfung und Genehmigung des Verlages möglich.

Gleiche Bestimmungen gelten für Übersetzer- und Bearbeiterautoren, die die Originalwerke längst freier Autoren übersetzt oder bearbeitet haben.

Etwa über den Handel (Internet) bezogenes Sprech- oder Musikmaterial (z.B. Songbooks, DVDs, Musik-CD, Videofilme, Bücher) sind ausschließlich für den privaten Gebrauch und berechtigen nicht automatisch zur Aufführung des Werkes mit eigener Bearbeitung, in selbst erstellter Fassung oder Umsetzungsideen für eine Inszenierung.

Im Sinne des Urheberrechtsschutzes dürfen n u r die für die Aufführungen autorisierten Fassungen verwendet werden und sind über den Verlag entweder käuflich oder leihweise gegen Gebühren zu beziehen.

Für Schulen oder ähnliche Institution gelten ohne Ausnahmen die gleichen urheberrechtlichen Auflagen. Die Begriffe innerschulisch oder schulintern betreffen lediglich die Vermittlung von Unterrichtsstoff innerhalb der Unterrichtsstunden!

Aufführungen, die beworben und angekündigt werden, sind grundsätzlich melde- und gebührenpflichtig, einschl. öffentlicher Proben und Voraufführungen, da das Werk "öffentlich" vor Publikum (Eltern, Freunde, Lehrer usw.) aufgeführt wird, unabhängig, ob mit oder ohne Eintrittsgeld.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss die Aufführungsgenehmigung bereits bei Beginn der Proben vorliegen, spätestens jedoch bei Bekanntmachung durch öffentliche Werbung.

Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.