Bernstein, Leonard

Leonard Bernstein ist einer der meistaufgeführten Komponisten des 20. Jahrhunderts. Zu seinen erfolgreichsten Bühnenwerken gehören die "West Side Story", "On the Town" und "Candide!. Gleichzeitig war Bernstein einer der größten Dirigenten der Nachkriegszeit und besonders den New Yorker und Wiener Philharmonikern, dem Israel Philharmonic Orchestra, dem Boston, dem London Symphony Orchestra sowie dem Tanglewood Festival verbunden. Bernsteins Wirken ist umfassend bei den Labels Sony und Deutsche Grammophon dokumentiert.

 

Peter Pan oder Das Märchen vom Jungen, der nicht groß werden wollte

Buch von James Matthew Barrie in der deutschen Fassung von Erich Kästner
Gesangstexte von Leonard Bernstein in der deutschen Fassung von Isolde E. Ruck
Musik von Leonard Bernstein
Fl (Picc), Ob, Klar (Es.Klar/B.Klar), Fg, Hrn, Schl, Kl/Cel, Vl, Vla, Vlc, Kb
4D, 17H, Nebendarsteller

James Matthew Barries "Peter Pan" in der Übersetzung von Erich Kästner kombiniert mit der originalen Schauspielmusik "Peter Pan" von Leonard Bernstein, die ursprünglich für das gleichnamige Broadway-Musical von 1950 komponiert wurde, wo sie aber nur in Teilen Verwendung fand. Die heute angebotene Ausgabe von Bernsteins Peter-Pan-Musik wurde auf Grundlage des bestehenden Notenmaterials neu erstellt und fügt sich perfekt in die Kästner-Übersetzung ein.

Im Abenteuerland Nimmerland lebt Peter Pan zusammen mit Elfen, Piraten, Indianern, Meerjungfrauen und Kindern. Auf der Suche nach seinem gestohlenen Schatten lernt Peter Pan – begleitet von seiner streitlustigen Fee – in London das Mädchen Wendy kennen und beschließt, sie und ihre beiden Brüder John und Michael nach Nimmerland zu nehmen, wo es zahlreiche Abenteuer zu bestehen gibt, und wo sie auf Peters gefährlichsten Feind treffen: Captain Hook!


In Kooperation mit Boosey & Hawkes Bote & Bock GmbH (Aufführungsrechte Leonard Bernstein)

Hinweis: Die vorgegebene Orchesterbesetzung (mind. 15 Musiker) muss von der aufführenden Bühne erfüllt werden. Bearbeitungen oder kleinere Besetzungen sind nicht zulässig.

Aufführungsrechte können nur in Ausnahmefällen an Amateurtheater vergeben werden.