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Die Panne

von Friedrich Dürrenmatt
Komödie

3D, 8H

UA: 13.09.1979, Comoedienhaus Wilhelmsbad, Hanau

Hinweis: Dieses Theaterstück ist im Buchhandel erschienen (Verlag: Diogenes). Sie können es dort bzw. als eBook erwerben.

Der pensionierte Richter Wucht empfängt in seiner Villa gern Durchreisende und bietet ein feudales Mahl mit erlesenem Wein. Immer zugegen sind seine betagten Kollegen Rechtsanwalt Kummer, Staatsanwalt Zorn sowie der Henker Pilet. Ganz uneigennützig ist die Gastfreundschaft nicht, denn als Gegenleistung soll der Gast am allabendlichen Spiel "privater Justiz" teilnehmen. In der Rolle des Angeklagten wird ihm der Prozess gemacht.
Alfredo Traps, Textilvertreter, ist nach einer Autopanne im kleinen Ort gestrandet. Bereitwillig übernimmt er die Rolle des Angeklagten. Sein Verteidiger Kummer verkündet rasch, es handele sich beim Klienten Traps um eine juristische Rarität: unschuldig. Richter Wucht beschließt, der Fall müsse untersucht werden. Während eine taube Verwandte stets neuen Wein auftischt, wird Traps ermuntert, seine Lebensgeschichte ganz von vorn zu erzählen. Verteidiger Kummer mahnt zur Vorsicht, doch Traps plaudert und verstrickt sich in den Ungereimtheiten seines Lebenslaufs. Als Toter wird, ehe Traps sich's versieht, sein ehemaliger Chef gehandelt. Das Spiel zeigt Wirkung, bald gibt der Angeklagte zu, sich zu fragen, ob er womöglich doch ein Mörder sei. Was Traps zunächst als "spannendes Spiel" lobt, kippt in die Realität und wird ihm zum Verhängnis. Der Richter verurteilt Traps zum Tode.

Dürrenmatts Pensionäre wenden die Gerechtigkeit ihres privaten Gerichts in eine verkehrte und groteske, die im Stande ist, im Unschuldigen das Schuldbewusstsein zu wecken. "In einer Welt der schuldigen Schuldlosen und der schuldlosen Schuldigen hat das Schicksal die Bühne verlassen, an seine Stelle ist der Zufall getreten, die Panne.", doziert Richter Wucht. Traps Selbstmord geschieht nicht aus Einsicht in seine Schuld, sondern durch ein Missverständnis, sein Tod ist nicht Tragödie, sondern eine Panne. In der Hörspielfassung (1955) und im Fernsehspiel (1957) erwacht Trapp am nächsten Morgen verkatert und setzt seine Geschäftsreise fort, in der Erzählung (1956) erhängt er sich im Alkoholdelirium, überzeugt von seiner Schuld. In der Komödie erschießt er sich nach der nächtlichen Moralkur, er hat das Spiel zu ernst genommen.